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Informationen zum Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke für Tierärztinnen und Tierärzte in der StädteRegion Aachen

Das Tierarzneimittelrecht wurde durch die EU-Tierarzneimittelverordnung (Verordnung (EU) Nr. 2019/6) und das nationale Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zum 28. Januar 2022 umfassend neu geregelt. Dadurch kommt es zu einigen neuen Vorgaben hinsichtlich der Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln, allerdings bleiben auch viele Vorgaben, wie z.B. die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV), weiterhin noch gültig. In den nächsten Monaten werden weitere Regelungen des EU-Rechts erwartet und auch nationale Verordnungen müssen noch angepasst werden.
In Deutschland dürfen Tierärztinnen und Tierärzte weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen Tierarzneimittel anwenden und abgeben. Die Arzneimittel dürfen nur für die von der Tierärztin bzw. vom Tierarzt behandelten Tiere abgegeben werden. Zuvor sind Tierärztinnen und Tierärzte in der Städteregion Aachen verpflichtet, den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke beim Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen anzuzeigen.
Um der in der Verordnung (EU) Nr. 2019/6 geforderten Verschreibung sowie den nationalen Dokumentationspflichten nachzukommen, ist für jede Abgabe beziehungsweise Anwendung eines Arzneimittels bei einem Tier, das für die Lebensmittelgewinnung bestimmt ist, ein Nachweis für die Tierhalterin/den Tierhalter (tierärztlicher Arzneimittelanwendungs- und Abgabebeleg) zu erstellen. Dieser Nachweis muss der tierhaltenden Person unverzüglich, das heißt zugleich mit dem Arzneimittel, ausgehändigt werden. Eine elektronische Übermittlung ist auch möglich, dabei muss die Übersendung auch unverzüglich und in unveränderbarer Form erfolgen.
Grundsätzlich müssen Tierarzneimittel gemäß den Zulassungsbedingungen angewendet werden. Nur im Therapienotstand, wenn kein zugelassenes Tierarzneimittel zur Verfügung steht, darf die Tierärztin beziehungsweise der Tierarzt ausnahmsweise von den Zulassungsbedingungen abweichen. Die Umwidmung von Tierarzneimitteln wird in der Verordnung (EU) Nr. 2019/6 neu geregelt.

Das benötigte Antragsformular finden Sie rechts im Bereich Formulare/Download

Kontakt

Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-3949
Fax: +49 2405 95018

vetamt@staedteregion-aachen.de