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Amt für Inklusion und Sozialplanung (A 58)

Amt für Inklusion und Sozialplanung

Das A 58 Amt für Inklusion und Sozialplanung beschäftigt sich mit der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung.

Die StädteRegion Aachen setzt im A 58 nach und nach die Vorstellungen der UN Behindertenrechtskonvention um. Grundlage ist der von der Politik beschlossene Inklusionsplan der StädteRegion Aachen. Begleitet wird der Prozess vom Inklusionsbeirat einem Unterausschuss des Städteregionstages.

Im Rahmen der Sozialplanung analysieren die Mitarbeiter/innen des Amtes die Lebenslagen der Bürger/innen der StädteRegion. Ziel ist es, Ressourcen zielgerichtet einzusetzen und Angebote da zu platzieren, wo sie benötigt werden.