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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die StädteRegion Aachen hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie den Vorschriften des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der StädteRegion Aachen mit ihren Unterkapiteln. Bei der Gestaltung der Internetseite wurde auf eine barrierefreie Programmierung besonderes Augenmerk gelegt. Im Selbsttest (nach BITV) im Jahr 2021 erreichte die Beurteilung „konform“. Die Testergebnisse im Detail sind in der PDF-Datei unter "Weitere Informationen" zu finden.

Stand der Vereinbarkeit der Internetseite mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik
Dennoch ist diese Website ist mit den Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik nicht vollständig vereinbar. Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, wenn wir die Barrierefreiheit Schritt für Schritt verbessern.

So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt. Auch sind nicht alle Videos, die wir auf der Webseite veröffentlichen, untertitelt.

Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.staedteregion-aachen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

StädteRegion Aachen
S 13 Öffentlichkeitsarbeit (Online-Redaktion)
52090 Aachen  
E-Mail: mportal@staedteregion-aachen.de
Telefon: 0241/5198-1301

Diese Erklärung wurde am 16.09.2020 erstellt und am 25.06.2021 zuletzt bearbeitet.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Den Link zur Internetseite der Überwachungsstelle finden Sie auch in der Linkliste.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite der StädteRegion Aachen von der Online-Redaktion der StädteRegion Aachen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Den Link zur Internetseite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie auch in der Linksliste.