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Die politische Vertretung als Teil des Jugendamtes

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA)

Das Jugendamt besteht aus der Verwaltung, dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, und der politischen Vertretung, dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss.

Dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) gehören 15 stimmberechtigte und 21 beratende, insgesamt 36 Mitglieder an. Stimmberechtigt sind sowohl Mitglieder des Städteregionstages (9 Personen) als auch Vertreter_innen der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe im Bereich des Jugendamtes der StädteRegion Aachen (6 Personen). Zu den beratenden Mitgliedern gehören zum Beispiel Vertreter_innen der Kirchen, des Vormundschafts-, Familien- oder Jugendgerichts, der Agentur für Arbeit, des Gesundheitsamtes und der Schulen. Nähere Informationen finden Sie in der Jugendamtssatzung.

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss befasst sich mit den Aufgaben der Jugendhilfe, entscheidet in wichtigen Angelegenheiten und soll vor jeder Beschlussfassung des Städteregionstages in Fragen der Jugendhilfe gehört werden. Seine Sitzungen sind in der Regel öffentlich.

Nähere Auskünfte erteilt die Schriftführung (siehe Ansprechpartner/-innen) des Kinder- und Jugendhilfeausschusses.

In 2025 finden die Sitzungen an folgenden Terminen im Haus der StädteRegion Aachen statt:

Donnerstag, den 06.03.2025      18:00 Uhr

Donnerstag, den 05.06.2025      18:00 Uhr

Die jeweilige Tagesordnung und die Sitzungsvorlagen der Verwaltung für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss finden Sie im Bürgerinformationssystem im Themenbereich Politik (Direktlink siehe rechte Spalte).

 

Kontakt

Amt für Kinder, Jugend und Familie
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-2478
Fax: +49 241 5198-80007

jugendamt@staedteregion-aachen.de