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Abwasser aus der Zahnbehandlung

 

Amalgamhaltiges Abwasser darf nicht ohne Vorbehandlung über einen Amalgamabscheider in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden.

Für das Einleiten von amalgamhaltigem Abwasser aus Zahnarztpraxen in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleitung) ist gemäß § 58 des Wasserhaushaltsgesetzes eine Genehmigung des Umweltamtes der Städteregion Aachen erforderlich. Die Anforderungen für die Einleitung des amalgamhaltigen Abwassers sind in Anhang 50 der Abwasserverordnung geregelt.

Die erforderlichen Vordrucke zur Antragstellung finden Sie unter der Rubrik „Dienstleistung – Indirekteinleitungsgenehmigung“.

Neben dem ausgefüllten Antragsformular und dem Erfassungsbogen je Abscheider sind die Inbetriebnahmeprotokolle eines Sachverständigen über die Überprüfung der eingesetzten Amalgamabscheider und eine Kopie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt bei Antragstellung einzureichen.

Die Genehmigung zur Einleitung amalgamhaltigen Abwassers wird immer für den jeweiligen Standort einer Praxis erteilt. Bei Wechsel des Praxisinhabers genügt daher eine kurze Mitteilung an das Umweltamt.
 

Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-7001

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Frau Nadine Löcker
Tel: +49 241 5198-7022
Fax: +49 241 5198-87022
nadine.loecker@staedteregion-aachen.de

Herr Achim Jeske
Tel: +49 241 5198-7060
Fax: +49 241 5198-87060
achim.jeske@staedteregion-aachen.de

Frau Sabine Neitzel
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Fax: +49 241 5198-87027
sabine.neitzel@staedteregion-aachen.de