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Hermann Sträter
*10. April 1891 Aachen +20. Juli 1956 Aachen
1910-1913 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Lausanne, Freiburg
und Bonn; 1. juristisches Staatsexamen 1913; 2. juristisches Staatsexamen 1921
1914-1918 Kriegsdienst, Reserveoffizier.
1919-1921 Referendar.
1921-1925 Landratsämter Koblenz und Wetzlar: Regierungsassessor.
1925-1928 Stadt Gelsenkirchen: Regierungsrat, Leiter des Polizeiamtes;
1928-1930 Stadt Magdeburg: Oberregierungsrat, stellvertretender Polizeipräsident. 1931-1933 Stadt Bochum: stellvertretender Polizeipräsident.
April - November 1933 Landkreis Olpe: kommissarischer Landrat.
November 1933 bis September 1944: Regierung Aachen, Oberregierungsrat.
2. Dezember 1944 bis 5. September 1945 Landrat des Landkreises Aachen
1. Februar 1947-30. April 1956 Regierung Aachen: zunächst Angestellter;
9. Februar 1948 Regierungsdirektor; zeitweilig mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Regierungspräsidenten beauftragt,
1954: ständiger Vertreter des Aachener Regierungspräsidenten
Landrat des Landkreises Aachen 02.12.1944 bis 05.09.1945*)
*) Auf Veranlassung der amerikanischen Militärregierung als kommissarischer Landrat
eingesetzt und amtsenthoben.
Besonderheiten:
In Aachen wurde im Oktober 1944 eine Militärregierung eingerichtet, die auch schon für einen Teil de Kreisgebietes zuständig war. Zwei Monate später, am 2. Dezember 1944 wurde Oberregierungsrat Hermann Sträter auf Veranlassung der amerikanischen Militärregierung als Landrat des Landkreises Aachen eingesetzt. Die ursprüngliche Benennung Sträters zum kommissarischen Oberbürgermeister der Stadt Aachen im Oktober 1944 wurde durch eine kurzfristige Verhaftung, die sich alsbald als haltlos herausstellte, vereitelt. In mühseliger Arbeit musste die Verwaltung wieder handlungsfähig gemacht werden, wobei grundsätzliche strukturelle Änderungen in der Leitung und den Organen des Kreises berücksichtigt und alle Entscheidungen von der Militärregierung genehmigt werden mussten. Die Übertragung des Amtes an Sträter erfolgte gemäß den Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung, deren Kenntnisnahme durch Unterschrift zu bestätigen war. Der Dienstsitz war zunächst in der Gemeinde Brand (Parkhotel) eingerichtet worden und bestand aus drei Zimmern. Weder Büromaterial noch Handlungsrichtlinien waren vorhanden. Dabei waren die Umstände die im Kreisgebiet herrschten keineswegs geordnet. Erschwerend kam ein Ausgehverbot für die deutsche Zivilbevölkerung hinzu, das auch für Landrat und Bürgermeister galt. Landrat Sträter konnte nur in Begleitung eines amerikanischen Soldaten im Jeep von seiner Wohnung in der Aachener Schillerstraße zu seiner Dienststelle in Brand gelangen. Von den Beschäftigten, die vor der Besetzung für die Kreisverwaltung gearbeitet hatten stand dem Landrat Ende 1944 niemand zur Verfügung. Landrat Sträter suchte sich seine ersten sieben Mitarbeiter im Dezember 1944 aus zurückgebliebenen Angestellten anderer Behörden sowie verwaltungsfremden Personen. Am 11. Dezember 1944 verschickte Landrat Sträter ein erstes Rundschreiben an die eingesetzten Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Kreis. Vordringliche Aufgabe war die Sicherung der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung. Anfang des Jahres 1945 konnte der seit längerer Zeit angestrebte Umzug des Landratsamtes in das Aachener Regierungsgebäude an der Theaterstraße vollzogen werden. Landkreis und Aachener Stadtverwaltung arbeiteten eng zusammen und hielten regelmäßige Dienstbesprechungen in den Abendstunden ab. Nach der Kapitulation hatte die kuriose Existenz zweier Aachener Landräte ein Ende. Zuvor hatte Dr. Hermann Heerdt auftragsweise in Dillenburg offiziell die Geschäfte des evakuierten Aachener Landratsamtes geführt und in Aachen der von den Alliierten eingesetzte Hermann Sträter. Ende Mai 1945 konnten die Akten der evakuierten Kreisverwaltung aus Dillenburg wieder nach Aachen gebracht werden. Die Verwaltung konnte nun auch wieder über die Kreiskommunalkasse und die Kreissparkasse verfügen. Dank des großen Einsatzes eines Beamten konnten auch die Kreistags- und Kreisausschussprotokolle seit dem Jahr 1828 gerettet werden.
Am 5. September 1945 wurde Landrat Sträter seines Amtes enthoben, weil er während des 2. Weltkrieges im Polizeidienst beschäftigt gewesen sei und Aufgaben der Reichsverteidigung wahrgenommen habe. Später wird er durch die Entnazifizierungsbehörde in die Gruppe der „Nichtbetroffenen“ eingestuft.
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