Breadcrumb

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

  • Bei Außerbetriebsetzung eines zugelassenen Fahrzeugs sind vorzulegen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • Kennzeichenschilder – die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
  • Bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wegen Fahrzeugdiebstahls sind vorzulegen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • Diebstahlanzeige der Polizei
  • Bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wegen Verschrottung sind vorzulegen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • Kennzeichenschilder bei einem noch zugelassenen Fahrzeug – die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
    • Verwertungsnachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebes
    • Wenn das Fahrzeug im Ausland verschrottet wird, ist eine dementsprechende Erklärung über den Verbleib am Schalter abzugeben.

Kontakt

Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80651

info.stva@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr    
Di. - Uhr    
Mi. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr    
Fr. - Uhr    
Sa. - Uhr    

(Samstags stehen nur bestimmte Services zur Verfügung.)