Breadcrumb
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
- Bei Außerbetriebsetzung eines zugelassenen Fahrzeugs sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder – die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
- Bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wegen Fahrzeugdiebstahls sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Diebstahlanzeige der Polizei
- Bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wegen Verschrottung sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder bei einem noch zugelassenen Fahrzeug – die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
- Verwertungsnachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebes
- Wenn das Fahrzeug im Ausland verschrottet wird, ist eine dementsprechende Erklärung über den Verbleib am Schalter abzugeben.
-
Dienstleistungen
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
Weitere Informationen
Hier gelangen Sie zum Merkblatt Verschrottung
Kontakt
Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße
4
52146
Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80651
info.stva@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Mo. | - | Uhr | |||||||
Di. | - | Uhr | |||||||
Mi. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Do. | - | Uhr | |||||||
Fr. | - | Uhr | |||||||
Sa. | - | Uhr |
(Samstags stehen nur bestimmte Services zur Verfügung.)