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Grundstück in diesem Sinne sind die Bodenflächen, die im Bestandsverzeichnis des Grundbuches unter einer eigenen laufenden Nummer eingetragen sind.
Anträge auf Vereinigung von Grundstücken in der StädteRegion Aachen können bei allen in Nordrhein-Westfalen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren/innen und beim Kataster- und Vermessungsamt gestellt werden. Der Antrag muss die Bewilligung zur Eintragung der Vereinigung in das Grundbuch beinhalten. Darüber hinaus muss er den Formvorschriften des § 29 der Grundbuchordnung genügen, das heißt, er muss öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden.
Auswirkungen
Durch die Vereinigung von Grundstücken werden sowohl im Grundbuch als auch im Liegenschaftskataster Änderungen bewirkt:
1. Im Grundbuch
Mehrere bisher selbstständige Grundstücke werden rechtlich zusammengefasst. Das bedeutet, sie werden im Grundbuch unter einer laufenden Nummer gebucht. Die zuvor getrennten Grundstücke verlieren dadurch ihre rechtliche Selbstständigkeit. Rechtsgeschäfte, wie der Verkauf oder die Eintragung von Belastungen in Abteilung II und III des Grundbuches, können nach der Vereinigung nur noch an dem dadurch neu entstandenen Grundstück vorgenommen werden.
2. Im Liegenschaftskataster
Im Liegenschaftskataster werden die durch Vereinigung wegfallenden Grenzen nicht mehr dargestellt und die vereinigten Flurstücke mit einer neuen Flurstücks Nummer bezeichnet.
Verfahren
In der Praxis hat sich nachfolgender Verfahrensablauf bewährt:
- Der Eigentümer stellt bei einer Vermessungsstelle (Katasteramt, Öffentlich bestellte(r) Vermessungsingenieur/ ingenieurin) den Vereinigungsantrag.
(Bei Eigentümergemeinschaften müssen alle den Antrag unterschreiben.) - Die Vermessungsstelle prüft ob die zu vereinigenden Grundstücke räumlich zusammen liegen und fragt beim Grundbuchamt an, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Vereinigung gegeben sind. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die zu vereinigenden Grundstücke im Grundbuch gleich belastet oder unbelastet sind.
- Bei Vorliegen der Voraussetzung werden die entsprechenden Flurstücke im Kataster verschmolzen, Liegenschaftskarte und Flurstücksnachweis werden berichtigt. Die zusammengefassten Flurstücke erhalten eine neue Flurstücksnummer.
- Die Eigentümer, das Grundbuchamt und das Finanzamt werden über die Änderung im Liegenschaftskataster informiert.
- Das Grundbuchamt berichtigt daraufhin das Bestandsverzeichnis des betreffenden Grundbuches und informiert ebenfalls die Eigentümer
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Dienstleistungen
Ansprechpartner/-innen
Herr Marian Klemm
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