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Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit und ohne Halterwechsel)
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (nur erforderlich bei Wechsel des Zulassungsbezirks bzw. Kennzeichenwechsel)
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
- bei steuerpflichtigen Fahrzeugen: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC), das vom Kontoinhaber unterschrieben ist. Weicht der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter ab, ist bei der Zulassung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich noch die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch im Falle eines gemeinsamen Kontos, z.B. bei Eheleuten
Bei der Wiederzulassung ohne Halterwechsel ist die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief nur erforderlich bei Wechsel des Zulassungsbezirks bzw. Kennzeichenwechsel.
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Dienstleistungen
- Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit und ohne Halterwechsel)
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Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
Wiederzulassung Online
Link und Informationen
Vollmacht/SEPA-Lastschriftmandat
Kontakt
Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße
4
52146
Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80651
info.stva@staedteregion-aachen.de
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(Samstags stehen nur bestimmte Services zur Verfügung.)