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Ersatzausstellung eines Führerscheins wegen Verlust/Diebstahl

Hiermit ist nicht die Neuausstellung eines Führerscheines wegen Entzug durch ein Gericht oder eine Behörde gemeint.

Wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde oder verloren gegangen ist, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Führerschein ausgestellt. Sie müssen den Verlust oder Diebstahl sofort melden und die Ausstellung eines Ersatzführerscheines beantragen.
 

 

 

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis, Pass oder elektronsicher Aufenthaltstitel (eAT)
  • biometrisches Lichtbild
  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
  • ggf. Verlustanzeige
  • ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn es sich nicht um einen EU-Kartenführerschein gehandelt hat und die Ausstellung des Führerscheines nicht von der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen  oder der StädteRegion Aachen erfolgte

Diebstahl

  • Der Diebstahl des Führerscheines ist bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Hierbei wird eine Diebstahlanzeige ausgestellt.

Verlust

  • Bei Verlust des Führerscheines muss eine Verlusterklärung bzw. ggf. eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden.

 

Gebühren:

  • 40,00 € bei Abholung
  • 44,90 € bei Direktversand
  • ggf. 10,00 € bei Aushändigung einer vorläufigen Fahrberechtigung

Kontakt

Bürgerservice Führerschein
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80657

info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr    
Di. - Uhr    
Mi. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr    
Fr. - Uhr    
Sa. - Uhr    

(Samstags stehen nur bestimmte Services zur Verfügung)