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Tierschutz

 

Der Tierschutz hat in den letzten Jahren nicht zuletzt durch die ausführliche Diskussion in der Öffentlichkeit einen hohen Stellenwert erhalten. Er stellt die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte vor anspruchsvolle und zeitaufwändige Aufgaben, die neben hohem Fachwissen ein besonderes Geschick im Umgang mit Tieren und Menschen erfordern.

Landwirtschaftliche Tierhaltungen, Schlachthöfe und Tiertransporte sind ebenso zu überwachen wie Tierversuchseinrichtungen, Zoohandlungen und Zirkusbetriebe.Auch die für den gewerblichen Umgang mit Tieren erforderliche Erlaubniserteilung setzt eine genaue Überprüfung der Haltungsbedingungen und der verantwortlichen Personen voraus.

Nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes sind so z.B. Reit- und Fahrbetriebe, Tierpensionen, aber auch private Hunde- und Katzenzuchten erlaubnispflichtig.Neben diesen Aufgaben macht die Erstellung von Gutachten im Rahmen der Aufarbeitung von  Verstößen gegen das Tierschutzgesetz einen wesentlichen Teil der Tagesarbeit aus.

Häufig geht es dabei um nicht artgerechte Tierhaltungen, die oftmals durch Privatpersonen oder durch Tierschutzvereine angezeigt werden. 

Aggressionszuchten, tierschutzwidrige Zuchtbedingungen, ungenügende Erziehung und mangelhafte Haltung führen bei Hunden zu aggressivem Verhalten. Dies gilt es zu verhindern.Darüber hinaus werden die Amtstierärzte bei der Beurteilung der Aggressivität von Hunden nach dem Landeshundegesetz NRW herangezogen.

Tierschutz und öffentliche Sicherheit gehen somit Hand in Hand.

Um Fehler in der Tierhaltung zu vermeiden, müssen Baupläne für Tierstallungen oder Tierheime den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten zur Begutachtung hinsichtlich tierschutzgerechter und gesunder Haltungsbedingungen vorgelegt werden.Im Bereich der Tierzucht ergibt sich eine Mitwirkung des amtstierärztlichen Dienstes bei der Beaufsichtigung der Besamungsstationen für Pferde, Rinder und Schweine, sowie in den Körkommissionen für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen.

Zusammengefasst beinhaltet der Tierschutz durch die Amtstierärztinnen und -tierärzte:

  • Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch Überwachung und Beaufsichtigung von Nutztierhaltungen und Heimtierhaltungen
  • Verhütung von Tierleiden durch Ermittlung und Ahndung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
  • Kontrolle von Tiertransporten
  • Aufklärung über artgerechte Tierhaltung