Breadcrumb
Änderung der Fahrzeugpapiere (Adresse/Name/Technik)
Adressänderung
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeummeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
Namensänderung
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- geänderter Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- ggf. Heiratsurkunde oder Urkunde des Standesamtes über die Namensänderung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Technische Änderungen
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (wenn erforderlich)
- Untersuchungsbericht des TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder sonstiger Organisationen, die eine techn. Änderung begutachten dürfen
- ggf. amtliches Kennzeichen, wenn eine neue HU-Plakette verklebt werden soll
-
Dienstleistungen
- Änderung der Fahrzeugpapiere
Änderung der Fahrzeugpapiere
Kontakt
Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße
4
52146
Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80651
info.stva@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Mo. | - | Uhr | |||||||
Di. | - | Uhr | |||||||
Mi. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Do. | - | Uhr | |||||||
Fr. | - | Uhr | |||||||
Sa. | - | Uhr |
(Samstags stehen nur bestimmte Services zur Verfügung.)