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Ich bin zur Abschlussprüfung zugelassen, kann aber krankheitsbedingt nicht teilnehmen. Wie kann ich von der Prüfung zurücktreten?

In Ausnahmefällen ist ein Prüfungsrücktritt möglich.

  • Hierbei ist zu beachten, dass der Rücktritt eine Einzelfallentscheidung des Prüfungsvorsitzes ist und dass nur schwerwiegendere Erkrankungen anerkannt werden können. Prüfungsangst, allgemeines Unwohlsein, Menstruationsbeschwerden oder auch eine einfache Erkältung sind grundsätzlich keine Gründe für einen krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt. Die Erkrankung muss so schwerwiegend sein, dass sie den Prüfling so stark einschränkt, dass ihm eine Teilnahme an der Prüfung oder an einem Prüfungsabschnitt nicht zugemutet werden kann. Neben der Prüfungsrücktrittserklärung ist eine aktuelle ärztliche Bescheinigung einzureichen, welche die Prüfungsunfähigkeit des Prüflings bestätigt.
  • Der Prüfungsrücktritt ist unverzüglich nach Bekanntwerden am Tag der Prüfung vor Prüfungsbeginn zu erklären. Hierfür wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Bildungseinrichtung. Sollte ein Prüfungsrücktritt nicht rechtzeitig erklärt oder nicht genehmigt werden, gilt die Prüfung als unternommen aber nicht bestanden und kann nur noch einmal absolviert werden.
  • Bei Genehmigung des Prüfungsrücktritts gilt die Prüfung als nicht unternommen und der Wiederholungstermin stellt die Erstprüfung dar. Der Wiederholungsversuch bleibt bestehen.

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Medizinalaufsicht
Trierer Straße 1
52078 Aachen