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Als Strahlen werden langläufig elektromagnetische Wellen bezeichnet.
Zu ihnen gehören unter anderem Radiowellen, Mikrowellen, Infrarotstrahlung, sichtbares Licht, UV-Strahlung sowie Röntgen- und Gammastrahlung – kurz, das gesamte elektromagnetische Wellenspektrum. Die Einteilung in die oben genannten Typen beruht unter anderem auf den sich mit der Frequenz kontinuierlich ändernden Eigenschaften der Strahlung oder ihrer Herkunft sowie auf den davon abhängigen unterschiedlichen Verwendungen. Ein allgemein genutzter Begriff im Zusammenhang mit elektromagnetischer Strahlung, bzw.elektromagnetischen Feldern ist der des "Elektrosmogs", womit die Einwirkung elektromagnetischer Felder auf den Menschen gemeint ist. Die Stärke eines elektromagnetischen Feldes (Feldstärke), das auf einen Menschen einwirkt, darf einen gesetzlich vorgegebenen Grenzwert nicht überschreiten. Dies wird unter anderem mit Hilfe eines ausreichenden Abstands des Senders elektromagnetischer Strahlung (z. B. Mobilfunkmast, Erdleitung, Transformator, etc.) sichergestellt.
Bei der Errichtung von Mobilfunkmasten erfolgt diese Überprüfung durch die Bundesnetzagentur, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird unter der Angabe entsprechender Schutzabstände in einer so genannten Standortbescheinigung bescheinigt.
Genehmigungsanträge und Anzeigen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Röntgen-Einrichtungen sind an das Dezenat 55 der Bezirksregierung Köln zu richten.
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52070
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Termine nach Vereinbarung
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Fax: +49 241 5198-87028
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florian.lange@staedteregion-aachen.de