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Ich habe den Bescheid über die Anerkennung meines ausländischen Bildungsabschlusses erhalten und soll mich nun an das Gesundheitsamt wenden, um die Berufserlaubnis zu erhalten. Wie läuft das weitere Verfahren ab?

In der Regel erhalten wir eine Kopie der Entscheidung von der Bezirksregierung Münster. Sobald der Bescheid bei uns eingetroffen ist, erhalten Sie einen Brief mit weiteren Informationen und einigen Formularen, die Sie ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückschicken müssen.

  • Für die Ausstellung der Berufserlaubnis ist es u.a. erforderlich, dass Sie einen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache vorlegen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Sprachkenntnisse auf der rechten Seite unter Downloads.
  • Wenn Sie kein Zertifikat nachweisen können bzw. wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen geeigneten Kurs zu finden oder wenn Sie schon seit längerer Zeit in Deutschland leben oder die deutsche Sprache bereits gut beherrschen, haben Sie die Möglichkeit, an einem Sprachtest bzw. einem persönlichen Gespräch in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes teilzunehmen. Hierfür bitten wir Sie, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
  • Wir weisen darauf hin, dass unser Sprachtest nicht einfacher ist, als die Sprachkurse externer Anbieter.
  • Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, erhalten Sie die Berufserlaubnis wenige Tage später per Post. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Berufserlaubnis nach vorheriger Terminabsprache persönlich bei uns abzuholen.