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Als Lärm werden Geräusche bezeichnet, die durch ihre Lautstärke und ihre Eigenart auf Menschen und die Umwelt störend, belastend oder im schlimmsten Fall gesundheitsschädigend wirken.
Dabei hängt es auch von der persönlichen Einstellung eines Menschen ab, ob Geräusche als Lärm wahrgenommen werden. Zur Beurteilung, wann Geräusche eine erhebliche Belästigung darstellen, wurden durch den Gesetzgeber Richtwerte festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Richtwerte für die Immissionen gewerblicher Anlagen sind zum Beispiel der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) zu entnehmen. Die Einhaltung dieser Richtwerte kann mit Hilfe von Messungen überprüft werden.
Treten Geräusche im Zusammenhang mit dem Betrieb von gewerblichen Anlagen auf und werden diese als belästigend empfunden, ist für das Gebiet der Städteregion Aachen, ausgenommen das Gebiet der Stadt Aachen, die Untere Immissionsschutzbehörde im Umweltamt der Städteregion Aachen der richtige Ansprechpartner.
Die Untere Immissionsschutzbehörde im Umweltamt der Städteregion Aachen kann Lärmmessungen durchführen und lärmmindernde Maßnahmen anordnen.
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Umweltamt
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20
52070
Aachen
umweltamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
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Fax: +49 241 5198-87029
torsten.schick@staedteregion-aachen.de