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Detaillierte Angaben zu Planung, Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen finden Sie in der DIN 4261 und den Arbeitsblättern der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall).
Die meist verwendeten Kleinkläranlagen zur biologischen Reinigung sind:
- SBR- und SSB-Verfahren (Belebungsanlage im Aufstaubetrieb)
- Belüftetes Festbett
- Pflanzenkläranlage
- Tropfkörper
Das gereinigte, häusliche Schmutzwasser wird in einen Bach oder in den Untergrund (Grundwasser) eingeleitet. Für die Einleitung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde im Umweltamt der StädteRegion zu beantragen.
Für den Bau und Betrieb oder die wesentliche Änderung von Kleinkläranlagen ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind Kleinkläranlagen mit Bauartzulassung.
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Dienstleistungen
Kontakt
Umweltamt
Zollernstraße
20
52070
Aachen
Tel: +49 241 5198-7001
umweltamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
Ansprechpartner/-innen
Frau Katharina Smyra
Tel: +49 241 5198-7011
Fax: +49 241 5198-87011
katharina.smyra@staedteregion-aachen.de
Frau Claudia Bayrle
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Fax: +49 241 5198-87057
claudia.bayrle@staedteregion-aachen.de
Herr Markus Meures
Tel: +49 241 5198-7050
Fax: +49 241 5198-87050
markus.meures@staedteregion-aachen.de