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Förderprogramme „Erneuerbare Energien 2025“ starten im Mai. Städteregionstag stellt 675.000 Euro in den Haushaltsplan ein.
StädteRegion Aachen. Die Förderrichtlinien Erneuerbare Energien der StädteRegion Aachen für 2025 sind beschlossene Sache. Ab dem 05. Mai (Förderprogramme regenerative Gebäudetechnik, Dach- und Fassadenbegrünung und Stecker-PV) sowie ab dem 07. Mai (Förderprogramm PV-Anlagen und Batteriespeicher) können Förderanträge gestellt werden für Anlagen, die ab dem 01. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Die Förderung gilt in den Kommunen Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg sowie Würselen. Die Auszahlung der Fördermittel steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts durch die Aufsichtsbehörde. Insgesamt stehen 675.000 Euro im Haushaltsplan. Die Stadt Aachen hat eigene Förderprogramme.
Die digitale Antragstellung wurde weiter optimiert.
Ab dem Start der Förderprogramme am 05. bzw. 07. Mai, jeweils um 8.00 Uhr, kann über die Homepage der StädteRegion Aachen (www.staedteregion-aachen.de/erneuerbare-energien) ein Ticket gebucht werden, das zur Stellung eines Antrags berechtigt. Benötigt werden dazu lediglich Name, Vorname und Email-Adresse. Wer ein Ticket erhalten hat, bekommt einen Link zum Förderantrag und hat 14 Tage Zeit, um in Ruhe den Antrag zu stellen. Wer kein Ticket bekommt, hat die Möglichkeit, sich für eine Warteliste zu registrieren.
Auf der Homepage finden sich Checklisten, die bei der Antragstellung helfen. Wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder altersbedingten Beeinträchtigung keinen digitalen Antrag stellen kann, kann sich bei der StädteRegion Aachen melden (telefonische Sprechzeit: mittwochs 9-12 Uhr, Telefon 0241-5198-6099) und wird beim Antrag unterstützt.
Falls man bei der Planung eines Projekts Hilfe benötigt, kann man sich an Altbau plus e.V. wenden, dort beraten erfahrene Architekten und Ingenieure (www.altbauplus.info).
Die Förderprogramme im Einzelnen
Förderung von regenerativer Gebäudetechnik
Gefördert werden der Austausch einer fossilen Heizungsanlage gegen eine Wärmepumpe oder Pelletheizung sowie die Installation einer solarthermischen Anlage oder PVT-Anlage mit jeweils 1.000 Euro Förderung. Für die Erweiterung einer bestehenden solarthermischen Anlage erhält man 500 Euro Förderung. Start: 05. Mai, 8 Uhr.
Förderung von PV-Anlagen und Batteriespeichersystemen
Gefördert werden nur PV-Anlagen in Kombination mit der erstmaligen Installation eines Batteriespeichers. Die Förderhöhe beträgt im Einfamilienhaus pro im Haushalt lebender Person 200 Euro, max. 1.000 Euro je Haushalt. Durch die Bemessung der Förderhöhe an den im Haus lebenden Personen werden vor allem Familien gefördert. Im Mehrfamilienhaus bekommt man pro Wohneinheit 400 Euro, maximal 2.000 Euro Förderung und im Vereinsgebäude pauschal 1.000 Euro. Start: 07. Mai, 8 Uhr.
Förderung von Balkonkraftwerken
Die Installation einer steckerfertigen Photovoltaikanlage / eines Balkonkraftwerks wird mit einem Betrag von 80 Euro pro Anlage gefördert, allerdings nur für Mieterinnen und Mieter. Start: 05. Mai, 8 Uhr.
Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung
Gefördert wird die fachgerechte Anlage von extensiven Dach- und Fassadenbegrünungen. Die Fördersumme beträgt 50 % der Kosten, maximal 30 Euro pro m² Dachbegrünung und insgesamt nicht mehr als 2.000 Euro pro Gründach bzw. bei Fassadenbegrünung 3.000 Euro pro Gebäude. Start: 05. Mai, 8 Uhr.
Weitere Details zu den Voraussetzungen für eine Förderung sind auf der Homepage der StädteRegion Aachen zu finden: www.staedteregion-aachen.de/erneuerbare-energien
Kontakt
Zentrales Fördermittelmanagement
Zollernstraße
20
52070
Aachen
Tel: +49 241 5198-6099
foerderrichtlinien@staedteregion-aachen.de