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Ein Mensch kann tausende unterschiedlicher Gerüche wahrnehmen.
Gerüche können als angenehm empfunden werden, sie können jedoch auch, in Abhängigkeit der persönlichen Einstellung, als störend oder belästigend empfunden werden. Der Mensch ist in der Lage, Substanzen, die in sehr geringen Konzentrationen in der Luft vorhanden sind, wahrzunehmen. Die Bewertung, ob ein Geruch eine erhebliche Belästigung im Sinne des Gesetzes darstellt, erfolgt nach den Kriterien der Geruchsimmissions-Richtlinie. Entsprechend dieser Richtlinie wird die Geruchsbelastung (Geruchsimmission) vor Ort herangezogen. Als Messgröße wird das zeitliche Ausmaß des Auftretens von Geruchsimmissionen (Dauer, Häufigkeit) bezogen auf ein ganzes bzw. ein halbes Jahr erfasst.
Treten Gerüche im Zusammenhang mit dem Betrieb von gewerblichen Anlagen auf und werden diese als belästigend empfunden, ist für das Gebiet der Städteregion Aachen, ausgenommen das Gebiet der Stadt Aachen, die Untere Immissionsschutzbehörde im Umweltamt der Städteregion Aachen der richtige Ansprechpartner.
Kontakt
Umweltamt
Zollernstraße
20
52070
Aachen
umweltamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
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Fax: +49 241 5198-87029
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Fax: +49 241 5198-87024
florian.lange@staedteregion-aachen.de
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