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Wie wird der "Grad der Behinderung" festgelegt?

Ob eine Behinderung vorliegt, kann nur individuell und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt werden.

Die Anlage zur  VersMedV ordnet den gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen entsprechenden Grad der Behinderung (GdB) zu.

Wenn mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen gleichzeitig vorliegen, werden sie mit einem Gesamt-Grad der Behinderung bewertet. Dabei kommt es darauf an, wie sich die einzelnen Beeinträchtigungen auswirken und sich gegenseitig beeinflussen.

Bewertet werden gesundheitliche Einschränkungen, die trotz Therapie dauerhaft und objektiv feststellbar sind. Daher kommt es vor, dass manche Gesundheits-störungen keine Berücksichtigung finden.

Folgende Kriterien sind bei der Feststellung des GdB zu beachten:  

  • Einzel-GdBs werden nicht zu einem Gesamt-GdB addiert,
  • Einzel-GdBs von 10 wirken sich nicht auf den Gesamt-GdB aus,
  • Einzel-GdBs von 20 erhöhen selten den Gesamt-GdB.

 

Nicht berücksichtigt werden:

  • Einzel-GdBs von weniger als 10,
  • Subjektive Empfindungen,
  • Risiken, Prognosen oder persönliche Lebensumstände,
  • Beeinträchtigungen, die mit einem bestimmten Beruf zusammenhängen,
  • Akute vorübergehende gesundheitliche Störungen,
  • gesundheitliche Einschränkungen, die für das Lebensalter typisch sind.

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