Breadcrumb

Die Aufgaben des Jugendamtes

 

Das Jugendamt besteht aus der Verwaltung, dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, und der politischen Vertretung, dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss.

Auf der Internetseite www.unterstützung-die-ankommt.de/leistungen erhalten Sie allgemeine  Informationen darüber, was Jugendämter heutzutage leisten und mit welchen Angeboten sie für Kinder, Jugendliche und Familien da sind.

Für das A 51 der StädteRegion Aachen bedeutet das konkret folgendes:

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion Aachen ist innerhalb der StädteRegion Aachen grundsätzlich zuständig für seinen Jugendamtsbereich. Zu diesem gehören die Städte und Gemeinden

  • Baesweiler
  • Monschau
  • Roetgen und
  • Simmerath.  


Für einzelne Aufgaben (Erziehungsberatung, Schulpsychologie, einige Zuschussangelegenheiten) besteht eine Zuständigkeit auch darüber hinaus, zum Teil regionsweit (Adoptionsvermittlung, Fachberatung bei sexueller Gewalt). Bei der Beschreibung und Darstellung der jeweiligen Themen finden Sie einen entsprechenden Hinweis, wenn die Aufgaben über den Jugendamtsbereich hinaus wahrgenommen werden.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist in sechs Arbeitsgruppen unterteilt:

  • Kindertagesbetreuung (51.1)
  • Jugendförderung und Prävention (51.2)
  • Soziale Dienste (51.3)
  • Erziehungsberatung und Schulpsychologie (51.4)
  • Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss (51.5)
  • Zentrale Aufgaben (51.6)


Das Organigramm gibt Ihnen eine Übersicht über das Amt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Arbeitsgruppen.

Kontakt

Amt für Kinder, Jugend und Familie
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-2478
Fax: +49 241 5198-80007

jugendamt@staedteregion-aachen.de