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Wo kann die Jägerprüfung abgelegt werden?
Die Prüfung ist bei der unteren Jagdbehörde abzulegen, in deren Bezirk der/die Bewerber/in seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes). Für das Gebiet der Stadt Aachen und das Gebiet des ehemaligen Kreises Aachen ist die untere Jagdbehörde im Umweltamt der StädteRegion Aachen zuständig.
Wer darf die Jägerprüfung ablegen?
Bewerber/innen, die bei Beginn der Prüfung das fünfzehnte Lebensjahr vollendet haben sowie Personen, die nicht unter § 17 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG fallen (Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzen).
Welche Unterlagen werden für die Zulassung zur Prüfung benötigt und wann sind sie vorzulegen?
- das aktuelle Antragsformular vollständig ausgefüllt (Antragsformulare auf Zulassung zur Prüfung werden im Vorbereitungslehrgang verteilt)
- der Beleg über die Entrichtung der Prüfungsgebühr
- der Nachweis der Landesvereinigung der Jäger (oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen) über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 mm; der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein
- der Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- ein gültiger Personalausweis
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf
Die v.g. Unterlagen sind persönlich spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn bei der unteren Jagdbehörde vorzulegen.
Wann findet die Prüfung statt?
Die Jägerprüfung findet bei der unteren Jagdbehörde im Umweltamt der StädteRegion Aachen in der Regel Ende April / Anfang Mai eines jeden Jahres statt. Termine werden rechtzeitig über die Presse bekanntgegeben.
Informationen zu Gebühren entnehmen Sie bitte der Dienstleistung.
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