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Sprachstandsfeststellung

 

 

Sprachstandsfeststellung DELFIN 4 in der StädteRegion Aachen

Eine altersgemäße Sprachentwicklung und die Beherrschung der deutschen Sprache sind Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen.

In Nordrhein-Westfalen wird gemäß § 36 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) der Sprachstand aller Kinder zwei Jahre vor der Einschulung in Verantwortung der staatlichen Schulämter festgestellt. Dies soll eine stabile Grundlage für das schulische Fortkommen aller Kinder sichern und den Einfluss der sozialen Herkunft auf den Bildungserfolg verringern.

Durch das zum 1. August 2014 in Kraft getretene „Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze“, mit dem auch § 36 SchulG NRW eine Überarbeitung erfahren hat, liegt nun die Feststellung der sprachlichen Entwicklung und die sich daraus ergebende Förderung der Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, in der Hand dieser Kindertageseinrichtungen.

Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, oder Kinder, deren Eltern der Bildungsdokumentation in der Kindertageseinrichtung nicht zustimmen, werden von Grundschullehrkräften oder sozialpädagogischen Fachkräften in den Grundschulen überprüft.  

Wichtig ist, dass der Sprachstandstest keine Sprachentwicklungsstörungen bestimmen kann bzw. auch keine therapeutischen Maßnahmen kompensiert. Stattdessen zielen die (bei Bedarf angesetzten) Sprachfördermaßnahmen auf Unterstützung der Kinder in ihrer sprachlichen Entwicklung.

Unabhängig von der Muttersprache der Kinder soll die Überprüfung dabei frühzeitig bestehende Defizite der deutschen Sprache feststellen, da nur ausreichende sprachliche Kompetenzen sozialen Anschluss und schulischen Erfolg garantieren.

 

Kontakt

Schulamt
Zollernstraße 16
52070 Aachen

schulamt@staedteregion-aachen.de