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Ummeldung zugelassenes Fahrzeug ohne Halterwechsel (Wohnsitzwechsel)
1. mit Kennzeichenwechsel
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
- bisherige amtliche Kennzeichen - die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
2. mit Kennzeichenübernahme (Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens)
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
-
Dienstleistungen
- Ummeldung zugelassenes Fahrzeug ohne Halterwechsel (Wohnsitzwechsel)
Ummeldung zugelassenes Fahrzeug ohne Halterwechsel (Wohnsitzwechsel)
Link und Informationen
Vollmacht/SEPA-Lastschriftmandat
Kontakt
Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße
4
52146
Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80651
info.stva@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
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Fr. | - | Uhr | |||||||
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(Samstags stehen nur bestimmte Services zur Verfügung.)