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Ummeldung zugelassenes Fahrzeug mit und ohne Halterwechsel (Wohnsitzwechsel)

 

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein

  • Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)

     

Ohne Halter- aber mit Kennzeichenwechsel sind noch zusätzlich vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief

  • Bisherige amtliche Kennzeichen – die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln!

     

Mit Halterwechsel und Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens wird zusätzlich benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

  • Bei steuerpflichtigen Fahrzeugen: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC), das vom Kontoinhaber unterschrieben ist. Weicht der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter ab, ist bei der Zulassung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich noch die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch im Falle eines gemeinsamen Kontos, z. B. bei Eheleuten.

  • Wenn die Kennzeichen gewechselt werden noch zusätzlich die bisherigen amtliche Kennzeichen – die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln!

Kontakt

Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80651

info.stva@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr    
Di. - Uhr    
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Fr. - Uhr    
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(Samstags stehen nur bestimmte Services zur Verfügung.)