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Bei einer Umweltinspektion im Städteregionsgebiet Aachen wird ein Gewerbebetrieb durch einen Techniker/Ingenieur des Umweltamtes im Hinblick auf die Einhaltung aller umweltrelevanten Vorschriften und Anforderungen an die Betriebsführung überprüft. Die umweltrelevanten Vorschriften ergeben sich insbesondere aus den Bereichen Wasser, Abfall und Immissionsschutz. Die eigentliche Überprüfung findet durch eine Begehung des Betriebes vor Ort statt; zur Vorbereitung werden die bereits vorhandenen Informationen, wie beispielsweise der Genehmigungsbescheid, ausgewertet. Die Überprüfung ist kostenpflichtig, wobei bei der Gebühr auch die Vor- und Nachbereitung der Inspektion berücksichtigt wird.
Die Umweltinspektion ist in erster Linie eine sogenannte Regelüberwachung, das heißt, sie findet nicht aus konkretem Anlass heraus statt, sondern auf der Grundlage von zuvor im Inspektionsplan der Städteregion Aachen für den jeweiligen Betrieb festgesetzten Inspektionsrhythmen. Der Inspektionsplan erfasst die zur Zeit circa 3000 bekannten Betriebe im Städteregionsgebiet und unterscheidet bei diesen zwischen Betrieben, die eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz haben und solchen, die auf der Grundlage einer Baugenehmigung betrieben werden. Je nach Relevanz des Betriebes für die Umwelt wird er im Abstand von drei, fünf oder sieben Jahren überprüft, wobei es im Einzelfall auch davon abweichende Intervalle gibt. Außerdem gibt es Betriebe, die nach der Relevanzbetrachtung in die sogenannte Anlassüberwachung entlassen werden konnten, das heißt, es findet nur eine Vor-Ort-Kontrolle statt, wenn es hierzu einen konkreten Anlass gibt.
Die Festlegung der Überwachungsintervalle erfolgte auf der Grundlage des vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) mit Datum vom 3. Januar 2011 herausgebrachten sogenannten Umweltinspektionserlasses. Dieser ist zuletzt am 26. Juni 2015 fortgeschrieben worden.
Das MKULNV hat mit dem Umweltinspektionserlass die europarechtlichen Vorgaben für die Genehmigung und den Betrieb von Industrieanlagen (sog. IVU- und IED-Richtlinie) bis zur kommunalen Ebene hin und somit auch für rein baurechtlich genehmigte Anlagen heruntergebrochen. Unter anderem wurden die Anforderungen an den Inspektionsplan auf der Grundlage einer systematischen Beurteilung der Umweltrisiken konkretisiert. In Anlehnung an die bundesgesetzliche Umsetzung für Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durch § 52 a BImSchG wurde die Abfassung eines Umweltinspektionsberichtes über die Ergebnisse einer Vor-Ort-Kontrolle vorgegeben sowie die Mindestanforderungen an diesen Bericht festgeschrieben. So hat der Umweltinspektionsbericht die vorgefundenen Mängel festzuhalten, die entweder geringfügig, erheblich oder schwerwiegend sein können.
Der Umweltinspektionsbericht ist anschließend zu veröffentlichen, wobei zum Zeitpunkt der Veröffentlichung evtl. zwischenzeitlich vorgenommene Mängelbeseitigungen zu berücksichtigen sind. Zwischen der Zusendung des Berichtes an den Betreiber und der Veröffentlichung liegen daher im Durchschnitt zwei Monate.
Die derzeit aktuellen Umweltinspektionsberichte finden Sie unter „Dienstleistungen“.
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