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Verlängerung des Schwerbehindertenausweises

Kurz vor Ablauf der Gültigkeitsdauer sollte die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises beantragt werden, wenn der Ausweis weiterhin genutzt werden soll.

Ausweise im Scheckkartenformat können nicht verlängert werden. Es wird deshalb jeweils ein neuer Ausweis ausgestellt.
Sind Sie noch in Besitz eines Schwerbehindertenausweises in Papierform, können Sie diesen beim Versorgungsamt oder Ihrer Stadt-oder Gemeindeverwaltung verlängern lassen, sofern noch ein Verlängerungsfeld frei ist und die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.
In den Fällen, in denen keine Änderung in Art und Schwere der Behinderung zu erwarten ist, kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden.

Kontakt

Schwerbehindertenrecht
Trierer Straße 1
52078 Aachen
Tel: +49 241 5198-5729
Fax: +49 241 5198-5790

schwerbehindertenrecht@staedteregion-aachen.de