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Informationen zur Datenerhebung Ausnahme Gurtpflichtbefreiung

Seit dem 25. Mai 2018 gilt nach zweijähriger Übergangsfrist die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die das Ziel hat, ein einheitliches unionsweites Datenschutzniveau zu etablieren. Um den Betroffenen von Anfang an das nötige Wissen über die Verarbeitung ihrer Daten zu verschaffen, sehen Art. 13 ff. DS-GVO umfangreiche Informationspflichten der Stelle vor, die Daten erhebt.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
StädteRegion Aachen
36.4 Ausnahmegenehmigungen – Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes/Tragen von Schutzhelmen -
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel.: 0241/5198-6500
E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten:
StädteRegion Aachen
A 14 Prüfung und Beratung
Datenschutzbeauftragte
Zollernstr. 10
52070 Aachen
Tel.: 0241/5198-1410
E-Mail: datenschutz@staedteregion-aachen.de
 

Rechtsgrundlage
Grundlage für die Speicherung Ihrer Daten ist § 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Gespeicherte persönliche Daten
Wer eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes oder das Tragen von Schutzhelmen beantragt, hat der hierfür zuständigen Behörde die erforderlichen Angaben und Unterlagen nachzuweisen. Vom Antragsteller werden die von ihm anzugebenen persönlichen Daten - Vorname,
Familienname, Anschrift -, erfasst und gespeichert.

Empfänger der Daten
Datenempfänger sind diejenigen Stellen, die aufgrund einer gesetzlichen Regelung befugt sind, personenbezogene Daten zu überprüfen.

Löschung der Daten
Die Löschung der Daten erfolgt in der Regel 5 Jahre nach Ablauf der Gültigkeit der Genehmigung.

Betroffenenrecht
Nach Artikel 15 bis 21 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten. Sie haben das Recht, Beschwerde bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zu erheben. Postanschrift: Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel.: 0211/38424-0 oder E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung
Geben Sie personenbezogene Daten (ausgenommen die als freiwillige Angabe gekennzeichneten Daten) nicht an, kann ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Ohne die erforderliche Erlaubnis ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zu führen oder vorgeschriebene Erlaubnisdokumente und Bescheinigungen nicht mitzuführen, kann eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Sie sind nicht verpflichtet, ihre Telefonnummer oder Emailadresse mitzuteilen. In diesem Fall kann bei Rückfragen oder Problemen im Zusammenhang mit der Vorgangsbearbeitung dann nur schriftlich Kontakt mit Ihnen aufgenommen werden. Dies kann dazu führen, dass sich die Bearbeitungsdauer verlängert und Ihr Antrag nicht zeitnah bearbeitet werden kann.

Kontakt

Datenschutz
Zollernstraße 10
52070 Aachen

datenschutz@staedteregion-aachen.de