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Ausstellung der Handwerker-Parkausweise für Monschau, Roetgen und Simmerath
Voraussetzung:
Handwerksbetriebe der Anlagen A und B der Handwerksordnung, die zur Ausübung von Reparatur- oder Montagearbeiten schweres oder umfangreiches Material bzw. Werkzeug transportieren müssen.
Ausweise dürfen nur in Fahrzeugen zur Anwendung kommen, die deutlich als Firmenfahrzeug erkennbar sind (mit fester Firmenaufschrift in einer Mindestgröße von DIN A 4!) und zum Transport von schwerem oder umfangreichem Material bzw. Werkzeug geeignet sind. Im Zweifel und auf Verlangen ist der Behörde das Fahrzeug vorzuführen.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Formular "Handwerkerparkausweis"
- Handwerkskarte
- alternativ Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle
Parkberechtigungsbereiche in den Gebietskörperschaften der StädteRegion Aachen (Stadt und Kreis Aachen), des Kreises Düren/Euskirchen und Heinsberg (außer in den Städten Heinsberg, Hückelhoven und Wegberg)
- im eingeschränkten Halteverbot/in Halteverbotszonen
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei
- auf Bewohnerparkplätzen, soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung von Handwerksarbeiten notwendig ist.
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Dienstleistungen
Ansprechpartner/-innen
Frau Margit Kessel
Tel: +49 241 5198-3706
verkehrsbehoerde@staedteregion-aachen.de
Frau Julia Linnartz
Tel: +49 241 5198-3702
verkehrsbehoerde@staedteregion-aachen.de
Frau Lea Carls
Tel: +49241 5198-6130
Fax: +49241 51988-6130