Breadcrumb

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Die Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungsangebote wird in Nordrhein-Westfalen seit dem 01.01.2017 in der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVO) geregelt. Diese Verordnung ist unter Info/Download abrufbar.
Zuständig für die Anerkennung der Betreuungs-und Entlastungsangebote sowie die Qualitätssicherung ist das Amt für Soziales und Senioren der StädteRegion Aachen.
Das für die Pflegeversicherung zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat für das Antragsverfahren nach der AnFöVO ein elektronisches Datenverarbeitungssystem entwickelt. Über dieses Programm können sich Anbieterinnen und Anbieter über <link http: www.pfaduia.nrw.de external-link-new-window>www.pfaduia.nrw.de anmelden und einen Antrag stellen.
Für das Anerkennungsverfahren werden Verwaltungsgebühren erhoben.