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Zuschüsse zu Klassenfahrten

 

Die StädteRegion Aachen gewährt Zuschüsse zu Klassenfahrten für hilfsbedürftige Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I und II.

Voraussetzungen:

  • Die Schüler/innen wohnen in Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath, Stolberg oder Würselen.
  • Die Eltern können die Kosten für eine Klassenfahrt nicht alleine aufbringen und beziehen
  • kein Arbeitslosengeld nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
  • keine Sozialhilfe nach SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld
  • keine Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes

 

Hilfsbedürftig im Sinne der Richtlinien sind beispielsweise:

  • allein Erziehende mit geringem Einkommen,
  • kinderreiche Familien mit geringem Einkommen, insbesondere wenn Geschwisterkinder im selben Jahr an einer Klassenfahrt teilnehmen oder
  • Familien, die in eine finanzielle Notsituation geraten sind.


Der Zuschussantrag ist von der Schule bis zum 01. Mai eines Jahres einzureichen!

Familien, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können die Anträge bei der Behörde stellen die den Bescheid erlassen hat (örtliche Stadt- oder Gemeindeverwaltung - Sozialamt - oder zuständiges Jobcenter StädteRegion Aachen).

Weitere Informationen zu den neuen Leistungen des Bildungspaketes erhalten Sie zudem beim Amt für soziale Angelegenheiten, Bildungs- und Teilhabepaket (A 50.1).

 

Die Richtlinien, das Infoblatt sowie das für die Schule notwendige Antragsformular und den Vordruck "Verwendungsnachweis" finden Sie unter der Rubrik "Dienstleistungen - Klassenfahrtzuschüsse".

 

Bildungs- und Teilhabepaket

Informationen vom Amt für soziale Angelegenheiten (A 50.1)

Ansprechpartner/-innen

Frau Doris Willer-Giese
Tel: +49 241 5198-2487
Fax: +49 241 5198-82487
doris.willer-giese@staedteregion-aachen.de