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Klage abgewiesen, aber das Engagement gegen Tihange 2 wird weiter fortgesetzt

Das Gericht Erster Instanz in Brüssel hat die Klage der StädteRegion Aachen und ihrer Partner mit Urteil vom 03.09.2020 abgewiesen.
Eine breite Allianz aus natürlichen Personen, Unternehmen, zwei Bundesländern sowie Kommunen aus Luxemburg und den Niederlanden hatte unter Führung der StädteRegion Aachen Ende 2016 in Brüssel eine Klage gegen den Weiterbetrieb von Tihange 2 vor dem Gericht Erster Instanz auf den Weg gebracht. Sie alle machten ihre persönliche Betroffenheit geltend und klagten wegen einer Gefährdung von Leib, Leben und Gesundheit, die nach ihrer festen Überzeugung von Tihange 2 ausgeht. Die Klage richtete sich gegen den Belgischen Staat, die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANC) sowie den belgischen Stromversorger und Betreiber der Atomkraftanlage, Engie Electrabel. Nachdem im Jahr 2018 in den Sicherheitsbunkern einiger Tihange-Reaktoren der Abbau von Beton sowie Anomalien in den Stahlverstärkungen festgestellt worden waren, hatte die Klagegemeinschaft Ende Dezember 2018 neue Argumente in das laufende Gerichtsverfahren eingebracht. Angeblich seien zwischenzeitlich Betonbunker saniert worden, einen Sicherheitsnachweis gibt es indes nicht.


Eines lag für alle Kläger immer auf der Hand: Nicht nur die Dreiländer Region Aachen, sondern weite Teile des Bundesgebietes, der Niederlande, Belgiens und Luxemburgs wären im Falle eines Super-GAUs von der Katastrophe betroffen. Das bestätigt die Studie des Wiener Instituts für Bodenkultur.
Es ist bedauerlich, dass das Gericht dieser Argumentation nicht folgen konnte und ausführte, dass nicht hinreichend nachgewiesen wurde, dass durch die Beklagten subjektive Rechte der Kläger verletzt wurden und/oder dass sich die FANC oder der belgische Staat bei der Ausübung ihres Ermessens, insbesondere bei der Beurteilung der Sicherheit des Reaktorbehälters des Kernkraftwerks ‚Tihange 2‘ nicht sorgfältig verhalten hätten.


Nach intensivem Austausch sind wir mit unseren Partner einvernehmlich dem Rat unseres Anwalts gefolgt und haben auf eine Berufung verzichtet.
Dies nicht zuletzt deshalb, weil mit einem Urteil – wenn überhaupt – nur kurz vor der Abschaltung von Tihange 2 im Jahr 2023 zu rechnen ist.
Die neue belgische Föderalregierung und Energieministerin Tinne Van der Straeten haben den Fahrplan für den belgischen Atomausstieg nochmals bekräftigt, wonach 2025 der Komplettausstieg und 2023 die Abschaltung der ältesten Reaktoren, darunter Tihange 2, erfolgen soll.
Hinzu kommt, dass zwischenzeitlich bei Laufzeitverlängerungen eine sog. Umweltverträglichkeitsprüfung und weitere Vorgaben (Vorlage einer Long-Term-Operation Akte) zu beachten sind, die teils mehrere Jahre Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.
Letztlich wäre noch zu prüfen, ob eine Laufzeitverlängerung mit dem EU-Beihilferecht vereinbar wäre.
Dies hat nach intensiven Beratungen dazu geführt, dem Rat unseres Anwalts zu folgen und auf eine Berufung zu verzichten.


Dies bedeutet allerdings nicht, dass das Engagement gegen Tihange 2 eingestellt wird.

Es ist erklärter Wille, der städteregionalen Politik, alle politischen Initiativen zu ergreifen bzw. fortzuführen bis Tihange 2 vom Netz ist.
Dazu gehört insbesondere, dass das Gespräch mit der belgischen Energieministerin Tinne Van der Straeten gesucht werden soll, um die Position der Dreiländerregion nochmals deutlich zu machen.
Ein weiterer Baustein ist das Verfahren vor dem Petitionsausschuss des EU-Parlaments, das offen gehalten wurde und mit Unterstützung unserer regionalen EU-Abgeordneten weiter vorangetrieben werden soll.

Kontakt

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Fax: +49 241 5198-81300

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