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Der „Grad der Behinderung“ (GdB) soll bewerten, wie stark sich bestimmte Behinderungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auswirken. Der Grad der Behinderung berücksichtigt körperliche, geistige und seelische Auswirkungen; unabhängig von den Ursachen der Beeinträchtigung.
Einschränkungen, die für ein bestimmtes Alter typisch sind, können nicht berücksichtigt werden.
Um sicher zu stellen, dass Beeinträchtigungen bundesweit einheitlich bewertet werden, gibt es die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), die zum 1.Januar 2009 in Kraft getreten ist
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