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Hier finden Sie alle Informationen rund um das Schwerbehindertenrecht.
Aktuelles
Erreichbarkeiten des Schwerbehindertenbereichs
Sprechzeiten
Persönliche Vorsprachen im Schwerbehindertenbereich sind wie folgt möglich:
Montag und Mittwoch:
ab 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr freie Sprechzeiten
ab 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Onlineberatung
ab 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Terminsprechzeiten
Dienstag und Donnerstag:
ab 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr freie Sprechzeiten
ab 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Terminsprechzeiten
Freitag:
ab 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Terminsprechzeiten
Den Schwerbehindertenbereich erreichen Sie telefonisch zu folgenden Zeiten:
Montag: ab 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
ab 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Dienstag: ab 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Mittwoch: ab 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr und
ab 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Donnerstag und Freitag: ab 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
Der Schwerbehindertenbereich ist per E-Mail an schwerbehindertenrecht@staedteregion-aachen.de oder unter der zentralen Telefonnummer 0241/5198-5729 zu erreichen.
Onlineberatung
Wir bieten jeden Montag und jeden Mittwoch von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr eine Onlineberatung im Schwerbehindertenbereich an.
Wenn Sie weitere Informationen zur Onlineberatung im Schwerbehindertenrecht benötigen oder einen entsprechenden Termin buchen möchten, klicken Sie bitte auf die folgende Schaltfläche.
Wie lasse ich eine Schwerbehinderung feststellen?
Wie lasse ich eine Schwerbehinderung feststellen? (Deutsche Gebärdensprache)
Kontakt
Schwerbehindertenrecht
Trierer Straße
1
52078
Aachen
Tel: +49 241 5198-5729
Fax: +49 241 5198-5790
schwerbehindertenrecht@staedteregion-aachen.de
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Ausfüllbarer Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
- Ausfüllbarer Antrag-Schwerbehindertenrecht (PDF)
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Informationsmaterial
- Ratgeber für schwerbehinderte Menschen (MAGS, Stand Juni 2024) (PDF)