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Asyl

 

Die alleinige Zuständigkeit für das Asylverfahren liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
 

Ablauf Asylverfahren:

  • Ankunft und Registrierung

Wenn Asylsuchende in Deutschland ankommen, melden sie sich bei einer staatlichen Stelle und werden registriert. Anschließend erhalten sie ein temporäres Ausweisdokument. Erst dann kann ein Asylverfahren beginnen.

  • Erstverteilung der Asylsuchenden (EASY)

Nach der Registrierung erfolgt die Erstverteilung der Asylsuchenden (EASY) auf die Bundesländer nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Sie können Ihren Wohnort nicht frei wählen. Sollten Sie während des Asylverfahrens den Wohnort wechseln wollen, ist vor Umzug die Umverteilung in eine andere Stadt über die Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen.

  • Zuständige Aufnahmeeinrichtung

Die Aufnahmeeinrichtung ist für die Versorgung sowie Unterkunft zuständig und informiert die nächstgelegene Außenstelle des Bundesamts oder das nächstgelegene Ankunftszentrum.

  • Persönliche Asylantragstellung

Bei der persönlichen Antragstellung werden weitere Dokumente erfasst und Asylsuchende über ihre Rechte und Pflichten innerhalb des Asylverfahrens aufgeklärt.

  • Prüfung des Dublin-Verfahrens

Das Dublin-Verfahren findet vor der eigentlichen Prüfung des Asylantrages statt und stellt fest, welcher europäische Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.

  • Persönliche Anhörung

Die Anhörung ist Grundlage für die Entscheidung im Asylverfahren. Ausschlaggebend ist dabei immer das Einzelschicksal. Deswegen erhalten Antragstellende ausreichend Zeit ihre persönlichen Fluchtgründe zu schildern.

  • Entscheidung des Bundesamtes

Auf Basis der persönlichen Anhörung und der eingehenden Überprüfung von Dokumenten und Beweismitteln entscheidet das Bundesamt über den Asylantrag.

Bis zur Entscheidung über Ihren Asylantrag ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ihr Ansprechpartner in allen Belangen des Asylantrages.


Die Ausländerbehörde ist zuständig für die Ausstellung oder Verlängerung der Aufenthaltsgestattung, sowie die Umsetzung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Hierzu muss ein Termin bei der Ausländerbehörde vereinbart werden.  
Zudem können Sie, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellen.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Dienstleistungen.
 

Ansprechpartner/-innen

Asylbewerber A - Dh

Frau Müller-Holland
Tel: +49 241 5198-3396
Fax: +49 241 5198-83306

Asylbewerber Di - Mo

Der Mitarbeiter konnte nicht dargestellt werden.

Asylbewerber Mu - Z

Frau Wirtz
Tel: +49 241 5198-3397
Fax: +49 241 5198-83306