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Karl von Strauch
* 21. Januar 1771 Aachen +14. September 1844 Aachen
Gymnasialbildung, Studium der Rechtswissenschaften in Bonn,
Tuchfabrikant in Aachen
Besitzer von Gut Wiesenthal am Aachener Kölnsteinweg (heute Jülicherstraße)),
Handelsrichter (Ehrenamt),
30.8.1811 PräfekturR in Aachen, 1.5.1816 LR Aachen, pensioniert auf eigenes Nach-
suchen vom 15.12.1835 mit AKO vom 7.3.1836, am 15.4.1836 aus dem
Dienst geschieden (war seit Anfang der 1830er Jahre leidend)
Landrat des Landkreises Aachen 01.05.1816 bis 15.04.1836
Besonderheiten:
Karl von Strauch war der erste Landrat des neugebildeten Landkreises Aachen. Das dem preußischen Staat nach dem Wiener Kongress zugefallene Rheinland wurde nach preußischer Tradition 1816 in Regierungsbezirke und Landkreise eingeteilt. Die Regierung in Aachen nahm am 22. April 1816 ihre Tätigkeit auf. Erstmals erscheint der Name „Kreis“ um 1640 in Brandenburg als Bezeichnung für den unteren staatlichen Verwaltungsbezirk. Am 24. April 1816 veröffentlichte die Regierung die Kreiseinteilung für den Regierungsbezirk Aachen, womit der Landkreis Aachen als geographisches und verwaltungsmäßiges Gebilde geschaffen wurde. Mit einer Kabinettsorder vom 1. Mai 1816 wurde der Landkreis Aachen jedoch erst eine funktionsfähige Verwaltungseinheit, an diesem Tag wurde nämlich der erste Landrat bestellt. Bereits im Amtsblatt Nr. 1 der Aachener Regierung vom 27. April 1816 wurden die Namen der Landräte im Regierungsbezirk genannt;
„Die einstweilige Verwaltung der 12 landräthlichen Kreise des Regierungs-Bezirkes von Aachen ist nachstehenden Beamten übertragen worden, welche mit dem 1. Mai
d. J. in Wirksamkeit treten, nämlich
1. Für den Landkreis Aachen:
„dem Herrn von Strauch, Mitglied des Direktionalrathes des Roer-Departements…“
Der Landrat, der nach der Preußischen Kreisordnung vom 30.04.1815, jedem Kreis vorstand, war Staatsbeamter und musste wichtige Voraussetzungen erfüllen; so sollte der Landrat ein im Kreisgebiet ansässiger Rittergutsbesitzer sein oder wenigstens zu den angesehensten Gutsbesitzern gehören. Nur wenn im Kreisgebiet kein geeigneter Mann gefunden werden konnte, sollten auch „andere sonst qualifizierte Personen“ wie beispielsweise „verdiente invalide Offiziere“ für das Amt auserkoren werden. Eine Entscheidung über die Einsetzung als Landrat traf alleine der preußische König.
Nach einer vorläufigen Geschäftsanweisung vom 31. Dezember 1816, die lange in Kraft blieb, umfasste der Geschäftskreis der Landräte die Gegenstände der allgemeinen Verwaltungs-, Landespolizei- und Militärsachen; die Gewerbeangelegenheiten, die Aufsicht über die Regalien (v. <link http: de.wikipedia.org wiki latein>lat. iura regalia ‚königliche Rechte‘), das Abgabewesen und über die Kreiskasse. Die zum Landkreis gehörenden Städte und Gemeinden wurden dem Landrat unterstellt, die Bürgermeister wurden verpflichtet den Verfügungen des Landrats Folge zu leisten. Bei geringen Polizeivergehen stand dem Landrat ein Strafrecht bis zu fünf Talern oder bis zu zweitägiger Gefängnisstrafe zu.
Die Wirtschaft im Landkreis hatte mit umfangreichen Problemen zu kämpfen. Die Tuchindustrie hatte schwer mit den englischen Konkurrenten zu kämpfen und auch die Messingindustrie in Stolberg entließ zu dieser Zeit hunderte Fabrik- und Heimarbeiter. Die Bevölkerung musste aufgrund von Missernten Hunger leiden und Raubtiere machten die Feld- und Waldwege unsicher. Dem Landrat standen nur geringe Mittel zur Verfügung um den zahlreichen Missständen wirksam entgegentreten zu können. In die Kassen des Landkreises kamen nur bescheidene Geldmittel, so standen dem Kreis die Einnahmen aus Polizeistrafen und einige Gebühren zur Verfügung. Auch personell konnte der Landrat nur auf wenige Ressourcen zurückgreifen, nur der Kreissekretär und der Kreisbote standen ihm zu Diensten. . Er war abhängig von der königlichen Regierung in Aachen und seine Hauptaufgabe bestand darin, die öffentliche Ruhe in seinem Amtsbereich aufrecht zu erhalten.
Zu den weiteren wichtigen Aufgaben des Landrates gehörte die Vermittlung zwischen der Regierung und den Bürgermeistern der Städte und Landgemeinden im Kreis. So galt es den Bereich der Fürsorge und Wohlfahrt in den Gemeinden auszubauen sowie z. B. für die Entwicklung des Schulwesens und die Anlage von Obstwiesen zu werben. Bei der Festsetzung der Etats der Gemeinden durch die Regierung besaß der Landrat außerdem ein „Begutachtungsrecht“.
Der Landkreis Aachen war, neben dem Kölner Stadtkreis der bevölkerungsmäßig größte rheinische Kreis und zählte 1817 43 349 Einwohner.
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