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Anlass einer Teilungsvermessung
Soll der Teil eines Grundstücks veräußert, unentgeltlich übertragen oder eigenständig belastet werden muss der betreffende Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück im Grundbuch eingetragen werden (Grundstücksteilung).
Zur Abgrenzung der gewünschten Grundstücksteile wird das Ausgangsflurstück durch eine örtliche Vermessung (Teilungsvermessung) in zwei oder mehrere Flurstücke zerlegt. Jedes neu entstehende Teilstück erhält nach Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster eine neue Flurstücksnummer. Diese neu entstandenen Flurstücke können nun im Grundbuch als selbständige Grundstücke eingetragen und eigenständig belastet werden.
Arbeitsschritte
Die Vermessungsstelle berät den Auftraggeber bei der Festlegung der neuen Grenzen, Beantragung einer bei bebauten Grundstücken erforderlichen Teilungsgenehmigung und eventuell notwendigen Baulasteintragungen.
Anschließend werden die örtlichen Vermessungsarbeiten durchgeführt. Nach örtlicher Untersuchung der alten Grenzen auf Grundlage des Katasternachweis werden die neuen Grenzen ermittelt und in ihren End- und Knickpunkten durch eine geeignete Abmarkung dauerhaft gekennzeichnet.
Im anschließenden Ortstermin mit allen beteiligten Grundstückseigentümern, haben diese die Gelegenheit die neuen Grenzen anzuerkennen und damit festzustellen (Grenzfeststellung). Das Ergebnis des Grenztermins wird in einer Grenzniederschrift dokumentiert und beglaubigt.
Zur Fortführung des Liegenschaftskatasters werden die Vermessungsschriften bei der zuständigen Katasterbehörde zur Prüfung und Übernahme eingereicht. Dem Eigentümer werden die zur Berichtigung des Grundbuchs erforderlichen Auflassungsschriften ausgefertigt.
Besonderheiten
Soll ein bereits bebautes Grundstück geteilt werden, so ist durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde eine Teilungsgenehmigung zu erteilen. Zur Vermeidung baurechtswidriger Zustände kann deren Erteilung von der Eintragung notwendiger Baulasten abhängig sein.
Zur Beantragung einer Teilungsgenehmigung und/oder einer Baulasteintragung ist die Erstellung eines amtlichen Lageplans erforderlich.
Kosten
Die Kosten einer Teilungsvermessung richten sich nach einem für alle Vermessungsstellen in NRW geltenden Kostentarif. Grundlagen für die Ermittlung der Kosten sind die Größe der neu entstehenden Flurstücke und der Bodenrichtwert.
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