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Anlass zur Erstellung eines amtlichen Lageplans
Inhaltlich werden in einem amtlichen Lageplan auf der Grundlage der Katasterkarte im Maßstab 1:500 zusätzliche Informationen zusammengeführt, die zur fachlichen Beurteilung der Zulässigkeit beantragter Vorhaben notwendig sind. Der Umfang der Eintragungen ist abhängig vom Antragszweck.
Amtliche Lagepläne werden benötigt zur Beantragung der Genehmigung eines Bauvorhabens (§ 3 BauPrüfVO), der Beantragung einer Genehmigung zur Teilung bebauter Grundstücke (§ 17 BauPrüfVO) oder der Beantragung einer Baulasteintragung (§18 BauPrüfVO).
Arbeitsschritte
Nach örtlicher Ermittlung der erforderlichen Daten, werden diese in den Lageplan eingetragen. Je nach Antragszweck werden geplante und vorhandene Baulastflächen, geplante Grenzen, geplante Bauvorhaben und sonstige planungsrelevante Informationen in den amtlichen Lageplan eingearbeitet.
Weitere benötigte Unterlagen zur Erstellung des amtlichen Lageplanes, wie die Auskunft über vorhandene Baulasten, im Grundbuch eingetragene Belastungen oder relevante Satzungen und deren Festlegungen werden von der beauftragten Vermessungsstelle angefordert.
Ein amtlicher Lageplan wird durch den beauftragten öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder die Katasterbehörde mit öffentlichem Glauben beurkundet.
Besonderheiten
Kann die Genehmigung zur Teilung eines bebauten Grundstücks nur unter der Auflage einer Baulasteintragung erteilt werden, so ist ein amtlicher Lageplan nach §17 BauPrüfVO und ein weiterer nach §18 BauPrüfVO zu erstellen.
Kontakt
Vermessung
Zollernstraße
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52070
Aachen
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Aktualisierung Liegenschaftskataster
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