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An den Transport, die Sammlung und das Handeln mit Abfällen sind spezielle An-forderungen gestellt. Näheres hierzu regelt die " Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen“ (Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)).
nicht gefährliche Abfälle
Der Transport, die Sammlung und das Handeln von nicht gefährlichen Abfällen ist anzeigepflichtig gegenüber der Behörde (§ 53 KrWG). Genauere Informationen er-halten Sie entsprechend Ihrer Gewerbeform über die Merkblätter (siehe Dienstleis-tung "Beförderungserlaubnis"):
- Hinweise zur Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach § 53 KrWG
- Hinweise zur Anzeigepflicht für Beförderer von Abfällen im Rahmen wirt-schaftlicher Unternehmen (z.B. Handwerker) nach § 53 KrWG
gefährliche Abfälle
Für den gewerblichen Transport, die Sammlung und das Handeln mit gefährlichen Abfällen bedarf es einer Beförderungserlaubnis (§ 54 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG). Diese ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Für Betriebe in der StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) ist es das Umweltamt der StädteRegion Aachen.
Hinweise zur Erteilung der Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 KrWG entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt, zu finden unter der Dienstleistung "Beförderungserlaubnis".
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Dienstleistungen
Kontakt
Umweltamt
Zollernstraße
20
52070
Aachen
umweltamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
Ansprechpartner/-innen
Herr Robert Mücke
Tel: +49 241 5198-7025
Fax: +49 241 5198
robert.muecke@staedteregion-aachen.de
Herr Jonas von Wirth
Tel: +49 241 5198-7063
Fax: +49 241 5198-87063
jonas.vonwirth@staedteregion-aachen.de