Breadcrumb
Schließung der Beihilfestelle zwischen den Feiertagen (Stand 11/2024):
Die Beihilfestelle im Schulamt für die Städteregion Aachen bleibt zwischen den Feiertagen (27.12.2024 & 30.12.2024) geschlossen. Ab dem 02.01.2025 sind wir wieder für Sie da. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes neues Jahr 2025.
Informationen zum Bearbeitungsstand:
Mit Stand vom 17.12.2024 haben wir einen Großteil der Beihilfeanträge, die bis zum 30.11.2024 beim Schulamt für die Städteregion Aachen eingegangen sind, für Sie bearbeitet. Es können noch einzelne Anträge ausstehen, die vor diesem Datum eingegangen sind. Die Bearbeitung dieser Anträge erfolgt in Kürze.
Informationen zu Ihrer Beihilfesachbearbeitung und der telefonischen Erreichbarkeit ab dem 01.01.2025 (Stand 11/2024):
Aufgrund der Personalsituation in unserer Beihilfestelle mussten wir Sie in den vergangenen Monaten häufig um Geduld bitten. Den gewohnten Service konnten wir leider nicht zu jedem Zeitpunkt sicherstellen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Nachsicht in dieser Zeit.
Gleichzeitig freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Bearbeitungszeit durch eine Reihe verschiedener Maßnahmen und ein hohes Engagement der Mitarbeitenden zwischenzeitlich stabilisieren konnten.
Ab dem 01.01.2025 können wir Ihnen neben einer festen Ansprechpartnerin für Ihren Buchstabenbereich auch wieder erweiterte Telefonzeiten anbieten. Es gilt folgende Aufteilung des Sachgebiets Beihilfen für Lehrkräfte:
Frau Nina Wosnitza Buchstabenbereich A – B
Frau Julia Michalik Buchstabenbereich C – Kd
Frau Yvonne Kreuzer Buchstabenbereich Ke – O
Frau Milena Scheeren Buchstabenbereich P – Z
Telefonzeiten:
Jeden Montag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr &
jeden Mittwoch von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Bei Bedarf sind auch persönliche Vorsprachen nach individueller Vereinbarung mit der Sachbearbeitung möglich.
Informationen zur gewichtigen Bearbeitung (Stand 10/2024):
Zur Stabilisierung der Bearbeitungszeit erfolgt die Beihilfefestsetzung derzeit im Rahmen einer gewichtigen Bearbeitung. Die eingereichten Belege wurden daher ggf. nicht umfassend geprüft. Hierdurch unterbleiben eventuell Beanstandungen. Rechtsansprüche für künftige Beihilfefestsetzungen können daraus nicht abgeleitet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit eine stufenweise Rückführung auf eine reguläre Beihilfefestsetzung entsprechend der BVO NRW erfolgt.
Informationen zur Antragstellung (Stand 11/2023):
Allgemeines:
Die Postanschrift für Ihre Beihilfeangelegenheiten lautet:
Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 DetmoldBitte verwenden Sie ausschließlich die aktuellen Formulare und Vordrucke. Diese können Sie als ausfüllbare PDF-Dateien wie gewohnt online abrufen (s. unter "Links" - "Anträge und Formblätter"). Die Zentrale Scanstelle Detmold ist in den Antragsvordrucken bereits als Adressat hinterlegt. Bei der Weiterverwendung von veralteten Vordrucken können Ihre Anliegen ggf. nicht bearbeitet werden.
Öffnung der Beihilfe NRW App für den Langantrag:
Die Nutzungsmöglichkeiten der Beihilfe NRW App wurden erweitert. Nunmehr können beihilfeberechtigte Personen die App auch zur Übermittlung eines Langantrages nutzen. Analog zum Verfahren zur Übermittlung eines Pflegeantrages (Anlage „Pflege“) ist hierfür zunächst der entsprechende Papiervordruck („Antrag auf Zahlung einer Beihilfe“) von den beihilfeberechtigten Personen auszufüllen, zu unterschreiben und als erster Beleg in der App abzufotografieren.
Diese Öffnung gilt ausschließlich für Sachverhalte, die Sie regulär mit dem schriftlichen Langantrag im Rahmen der Antragstellung anzeigen würden: z.B. Änderung der Versicherungsverhältnisse, Änderung der Bankverbindung, Änderung der Anschrift etc..
Klassischer Schriftverkehr (z.B. die Vorlage von Kostenvoranschlägen, Widersprüche etc.) sind von der Öffnung ausdrücklich nicht umfasst und dürfen – wie bisher – ausschließlich durch Übersendung an die Scanstelle eingereicht werden. Form- oder Fristversäumnisse die durch die Nichteinhaltung entstehen können, gehen zulasten der Antragsteller_innen.
Einzelheiten hierzu sowie weitere Hinweise zur Antragstellung können Sie unserem Infoblatt zur Antragstellung (s. unter "Infos" - "Infoblatt: Hinweise zur Antragstellung ") entnehmen.
Ansprechpartner/-innen
Ab 01.01.2025
A - B
Frau Nina Wosnitza
Tel: +49241 5198-4122
Fax: +49241 5198-80410
nina.wosnitza@staedteregion-aachen.de
Raum: E 289
C - Kd:
Frau Julia Michalik
Tel: +49 241 5198-4124
Fax: +49 241 5198-84124
julia.michalik@staedteregion-aachen.de
Raum: E 290
Ke - O:
Frau Yvonne Kreuzer
Tel: +49241 5198-4123
Fax: +49241 5198-84123
yvonne.kreuzer@staedteregion-aachen.de
Raum: E 290
P - Z:
Frau Milena Scheeren
Tel: +49241 5198-4121
Fax: +49241 5198-80410
milena.scheeren@staedteregion-aachen.de
Raum: E 289
-
Telefonzeiten: Ab dem 01.01.2025 jeden Montag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr & jeden Mittwoch von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr; persönliche Vorsprachen sind nach individueller Vereinbarung mit der Sachberarbeitung möglich.