Breadcrumb
Allgemeines:
Der StädteRegion Aachen obliegt für die in der StädteRegion (Ausnahme: Stadt Aachen) gelegenen Gewerbebetriebe die Durchführung von Gewerbeuntersagungsverfahren.
Unternehmer müssen neben zahlreichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern, Lieferanten usw. laufende Steuern an das Finanzamt, Beiträge an die Sozialversicherung und die Berufsgenossenschaften entrichten. Sofern hohe Rückstände vorliegen oder schleppende Zahlungen erfolgen, wird durch die genannten Behörden oftmals die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens wegen persönlicher Unzuverlässigkeit angeregt.
Dabei ist als unzuverlässig anzusehen, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, das von ihm ausgeübte Gewerbe künftig ordnungsgemäß zu betreiben.
Nicht ordnungsgemäß ist die Gewerbeausübung, wenn der Unternehmer entweder nicht willens aber auch nicht in der Lage ist, die im öffentlichen Interesse liegende einwandfreie Führung seines Betriebes zu gewährleisten. Zum Schutz der Allgemeinheit aber auch der im Betrieb beschäftigten Personen kann daher jede selbständige Führung einer Einzelfirma, die Tätigkeit als Geschäftsführer einer Gesellschaft oder Betriebsleiter untersagt werden, die zwangsweise mit einem Zwangsgeld oder einer Betriebsschließung durchgesetzt werden kann.
Kontakt
Gewerbeangelegenheiten
Zollernstraße
20
52070
Aachen
Fax: +49 241 5198-2683
ordnungsangelegenheiten@staedteregion-aachen.de
Ansprechpartner/-innen
Frau Pier
Tel: +49 241 5198-2385
Frau Evans
Tel: +49 241 5198-2201
Frau Hütten
Tel: 0241 5198-3214
Herr Wunsch
Tel: +49 241 5198-2464
Der Mitarbeiter konnte nicht dargestellt werden.
-
Informationsblatt Artikel 14 Gewerbeuntersagungsverfahren
- Informationsblatt Art.14 GUV (PDF)
-
Merkblatt Gewerbeuntersagungsverfahren
- Merkblatt Gewerbeuntersagungsverfahren (PDF)