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Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst (sogenannter „Behindertenfahrdienst“)
Im Rahmen der Sozialen Teilhabe stehen dem Menschen mit Behinderung Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst, zu. Diese Leistung kann für alle zur Sozialen Teilhabe anfallenden Fahrten in Anspruch genommen werden. Hierzu gehören z.B. der Besuch von Veranstaltungen, Verwandten, Bekannten sowie die Erledigung von kleineren Einkäufen.
Zum berechtigten Personenkreis gehören grundsätzlich erwachsene Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen. In einem eingeschränkten Umfang steht diese Leistung auch Menschen im Alter zwischen 15 und 18 Jahren zu.
Zur Durchführung der Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst, bestehen mit diversen Anbietern entsprechende Leistungsvereinbarungen. Die Liste der möglichen Anbieter können Sie dem nachfolgenden Merkblatt entnehmen. Hieraus ergeben sich auch weitere Einzelheiten, wie beispielsweise eine Fahrt angefordert werden kann etc.
Anspruchsberechtigt sind die Menschen mit einer Behinderung, die neben den persönlichen, behindertenbedingten Einschränkungen die entsprechenden Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen erfüllen. Eine entsprechende Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG bzw. hiermit vergleichbare Einschränkungen) muss nachgewiesen werden.
Ansprechpartner/-innen
Frau Sigrid Beck
Tel: +49 241 5198-5045
Frau Bianca Kreisel
Tel: +49 241 5198-5027