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Gesundheitsberichterstattung

Im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Nordrhein-Westfalen ist die kommunale Gesundheitsberichterstattung als Aufgabe des Gesundheitsamtes verankert.

"Diese erstellt zur Erfüllung ihrer Aufgaben...

...regelmäßig Gesundheitsberichte auf der Grundlage eigener und der in der Gesundheitskonferenz beratenen Erkenntnisse. Dabei sind soziale und geschlechtsspezifische Gegebenheiten regelmäßig
einzubeziehen. Die untere Gesundheitsbehörde macht die Berichte der Öffentlichkeit zugänglich."

Eine Auswahl von aktuellen Gesundheitsberichten finden Sie rechts im Downloadbereich.