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Erdaufschlüsse

 

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der Unteren Wasserbehörde der StädteRegion Aachen gemäß § 49 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Zu diesen Arbeiten zählen beispielsweise Erkundungsbohrungen, Baugrundsicherungsmaßnahmen oder das Anlegen von Gräben für Versorgungsleitungen.

Die Anzeige ist mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten mit allen Informationen und Unterlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind, bei der Unteren Wasserbehörde der StädteRegion Aachen einzureichen.

Gemäß den §§ 8 und 14 des Geologiedatengesetzes (GeoIDG) sind Bohrungen, die der Durchführung geologischer Untersuchungen dienen, zusätzlich dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen anzuzeigen. Für die Anzeige der Bohrung als auch die Übermittlung der Fach- und Bewertungsdaten ist ausschließlich das Online-Verfahren „Bohranzeige NRW“ zu nutzen (siehe Link).

Wird im Rahmen der Arbeiten unbeabsichtigt Grundwasser erschlossen, ist dies der Unteren Wasserbehörde der StädteRegion Aachen gemäß § 49 Absatz 2 WHG unverzüglich anzuzeigen.  

Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-7001

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Frau Pia Eisenblätter
Tel: +49 241 5198-7055
Fax: +49 241 5198-87055
pia.eisenblaetter@staedteregion-aachen.de