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Das Licht ist der für Menschen sichtbare Bereich der elektromagnetischen Strahlung.
Als Umweltfaktor wird Licht zu den Umwelteinwirkungen (Immissionen) im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) gezählt. Durch gewerbliche Beleuchtungsanlagen, wie z.B. Lichtwerbeanlagen oder Flutlichtanlagen von Sportplätzen, treten nicht selten störende Belästigungen im Wohnbereich auf. Darüber hinaus trägt insbesondere unnötige oder auch unangepasste Beleuchtung zur allgemeinen "Lichtverschmutzung" in der Atmosphäre bei.
Im Rahmen des Immissionsschutzes ist die durch Beleuchtungsanlagen verursachte belästigende Aufhellung oder eine "psychologische" Blendung in Wohn- und Schlafbereichen zu beurteilen. Entsprechende Kriterien sind hierbei in der „Licht-Richtlinie“ des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.
Anlagen zur Beleuchtung des öffentlichen Straßenraumes, Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen und dem Verkehr zuzuordnende Signalleuchten unterliegen dagegen nicht den Regelungen der „Licht-Richtlinie“.
Wird durch eine gewerbliche Anlage störendes Licht emittiert, ist für das Gebiet der StädteRegion Aachen – ausgenommen das Gebiet der Stadt Aachen – die Untere Immissionsschutzbehörde der StädteRegion Aachen Ihr richtiger Ansprechpartner.
Kontakt
Umweltamt
Zollernstraße
20
52070
Aachen
umweltamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
Ansprechpartner/-innen
Herr Florian Lange
Tel: +49 241 5198-7024
Fax: +49 241 5198-87024
florian.lange@staedteregion-aachen.de
Herr Stefan Kern
Tel: +49 241 5198-7028
Fax: +49 241 5198-87028
stefan.kern@staedteregion-aachen.de
Herr Torsten Schick
Tel: +49 241 5198-7029
Fax: +49 241 5198-87029
torsten.schick@staedteregion-aachen.de
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