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Fachliche Begleitung von jungen, straffällig gewordenen Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren
Was ist Jugendhilfe im Strafverfahren?
Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet als Fachdienst des Jugendamtes junge, straffällig gewordene Menschen zwischen 14 und 20 Jahren während des gesamten Strafverfahrens.
Wann hilft die Jugendhilfe im Strafverfahren?
Sie wird tätig nach Information durch Staatsanwaltschaft oder Polizei. Jugendliche können sich jedoch auch von sich aus an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.
Wie hilft die Jugendhilfe im Strafverfahren?
Sie lädt den Jugendlichen/Heranwachsenden vor einer bevorstehenden Gerichtsverhandlung ein
- zu einem Gespräch über die persönliche Entwicklung und momentane Situation
- erarbeitet einen Vorschlag zum möglichen Strafmaß aus pädagogischer Sicht
- nimmt an der Hauptverhandlung teil
- vermittelt und betreut die vom Gericht verhängten Maßnahmen.
Beim Amt für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion Aachen sind zwei Mitarbeiterinnen im Bereich der Jugendhilfe im Strafverfahren tätig:
Lara Mayer ist Ansprechpartnerin für die Stadt Baesweiler.
Sie ist montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr in Aachen erreichbar (siehe rechts "Ansprechpartner/-innen").
Nach vorheriger Absprache bietet Frau Mayer zudem eine Sprechstunde in der Stadtverwaltung Baesweiler donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr an.
Kristina Jansen ist Ansprechpartnerin für die Kommunen Monschau, Roetgen und Simmerath.
Sie ist montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr in Aachen erreichbar.
Nach Vereinbarung bietet Frau Jansen mittwochs auch Sprechstunden im Familienbüro in der Kammerbruchstraße 39, 52152 Simmerath an.
Ansprechpartner/-innen
Baesweiler
Frau Lara Mayer
Tel: +49 241 5198-2493
Fax: +49241 5198-82493
lara.mayer@staedteregion-aachen.de
Monschau, Roetgen, Simmerath
Frau Kristina Jansen
Tel: +49 241 5198-2209
Fax: +49241 5198-82209
kristina.jansen@staedteregion-aachen.de
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Infoflyer
- Jugendhilfe im Strafverfahren (PDF)