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Pflegekinderdienst

 

Allgemeines:

Aufgaben des Pflegekinderdienstes sind die

  • Gewinnung, Auswahl und Vorbereitung von Pflege-/Erziehungsstellen,
  • Vermittlung von Kindern in Pflege-/Erziehungsstellenfamilien,
  • Betreuung der vermittelten Kinder,
  • Beratung und Supervision für Pflegeeltern,
  • Organisation von Fortbildungsveranstaltungen und Familienwochenenden für Pflege-/Erziehungsstelleneltern.


Die Unterbringung eines Kindes kann eine zeitlich befristete Hilfe zur Erziehung sein. Sie kann aber auch eine auf Dauer angelegte Lebensform in einer Pflegefamilie sein für Kinder, die nicht in ihre Herkunftsfamilien zurückkehren können.

Pflege-/Erziehungsstelleneltern erhalten für ihre Tätigkeit zurzeit unter anderem folgende finanzielle Leistungen:

  • ein monatliches Pflegegeld, das sich zusammensetzt aus einem dem Alter des Kindes angepassten Betrag für den materiellen Lebensunterhalt (zum Beispiel Betrag für ein achtjähriges Kind: 765,00 €) und einem Erziehungsbeitrag von 318,00 €. Bei Erziehungsstellen ("Profi-Eltern") beträgt der Erziehungsbeitrag 1.407,00 €;
  • einen Zuschuss zur Altersvorsorge in Höhe von 153,00 € monatlich pro Pflegestelle, wenn ein geeigneter Altersvorsorgevertrag abgeschlossen wurde.