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Informationen zu Schwimmbädern und Badeseen

Schwimmbäder dienen der Erholung und der sportlichen Betätigung im und am Wasser.
Zu einer Schwimmbadanlage gehören neben dem/den Schwimmbecken auch Umkleide- und Duschräume, Sitz- und/oder Liegemöglichkeiten und – für die Badegäste meist nicht sichtbar - die technische Badewasseraufbereitungsanlage.
Man unterscheidet Hallenbäder, Freibäder, EU-Badegewässer und Naturbadeteiche. In größeren Anlagen ist in der Regel eine Reihe von Beckenarten mit unterschiedlichen Wassertiefen zu finden.

Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen überwacht in seinem Zuständigkeitsbereich Einrichtungen in der gesamten StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen. Insgesamt handelt sich um 48 Einrichtungen mit 96 Schwimmbecken. Die Überwachungen werden in regelmäßigen Abständen sowohl unter hygienischen als auch unter technischen Aspekten durchgeführt. Sie bestehen aus Vor-Ort-Besichtigungen und Kontrollen von Badewasseruntersuchungen.

Das Gesundheitsamt wirkt auch in der Planungsphase zur Neuerrichtung, Sanierung oder Modernisierung einer Schwimmbadanlage mit. Beim baurechtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren gibt das Gesundheitsamt eine Stellungnahme aus hygienischer/gesundheitlicher Sicht ab.

Der Gesetzgeber fordert, dass Schwimm- und Badebeckenwasser so beschaffen sein muss, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Daher müssen Betreiber von Schwimmbädern zum Nachweis der einwandfreien Wasserqualität regelmäßig Badewasseruntersuchungen bei unabhängigen und anerkannten Laboratorien in Auftrag geben. Die Untersuchungen umfassen verschiedene mikrobiologische, chemische und physikalische Parameter. Die Untersuchungsergebnisse werden dem Betreiber und dem Gesundheitsamt zur Beurteilung vorgelegt. Daneben ist der Badbetreiber verpflichtet, im Rahmen seiner betriebsinternen Kontrollen bestimmte Werte im Wasser bzw. an der Anlage zu messen, z. B. die Chlorkonzentration, die Frischwasserzufuhr, den Chemikalienverbrauch. Die Messwerte trägt der Betreiber in ein so genanntes Badebetriebsbuch ein. Das Betriebsbuch wird von Seiten des Gesundheitsamtes bei den Vor-Ort Besichtigungen eingesehen und auf Vollständigkeit, Plausibilität und Einhaltung von Richtwerten überprüft. 

EU-Badegewässer müssen laut „Richtlinie der Europäischen Union für die Überwachung der Badewasserqualität“ und „Badegewässerverordnung“ bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen überwacht auf dieser Grundlage während der Badesaison (15. Mai bis 15. September) die Badewasserqualität an den ausgewiesenen Badestellen.
Zur Ermittlung der Wasserqualität werden durch zugelassene Laboratorien in regelmäßigen Abständen Wasserproben entnommen und untersucht. Die aktuellen Messergebnisse können beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen erfragt werden, sind aber auch auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (www.badegewaesser.nrw.de) hinterlegt.
Die Einstufung der Qualität eines Badegewässers kann jederzeit in der vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW veröffentlichten Badegewässerkarte eingesehen werden.
Vorschläge und Ideen rund um die Badegewässer in der StädteRegion Aachen sowie Hinweise über Wasserveränderungen und Verunreinigungen der Gewässer nehmen das Gesundheitsamt und die Untere Wasserbehörde der StädteRegion Aachen gerne entgegen.