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Gewässerausbau

 

Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes, das an einem Gewässer liegt, dürfen Gewässer oder dessen Ufer nur herstellen, beseitigen oder wesentlich umgestalten, wenn eine wasserrechtliche Genehmigung dafür vorliegt bzw. wenn ein förmliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt worden ist. Das Grundeigentum berechtigt nicht zum Ausbau eines Gewässers.

 

Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-7001

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Frau Elisabeth Kremer
Tel: +49 241 5198-7018
Fax: +49 241 5198-87018
elisabeth.kremer@staedteregion-aachen.de

Frau Pia Eisenblätter
Tel: +49 241 5198-7055
Fax: +49 241 5198-87055
pia.eisenblaetter@staedteregion-aachen.de