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Jugendhilfe im Wandel

 

"Nichts ist beständiger als der Wandel!"

Diese Weisheit, die mal dem Griechen Heraklit (ca. 500 v. Chr.) und mal dem Engländer Charles Darwin (*1809 - 1882) zugeschrieben wird, ist zeitlos. Sie gilt ganz besonders für die Kinder- und Jugendhilfe. Denn Kinder und Jugendliche sind von den rasanten Änderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den wachsenden Anforderungen besonders betroffen.

Von 1961 bis 1991 war das Jugendwohlfahrtsgesetz die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Jugendämter. Die staatlichen Hilfen, z.B. die Fürsorgeerziehung, waren stark am Einzelfall orientiert und griffen dann, wenn es richtig dicke Probleme gab.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz, das 1991 in Kraft trat und jetzt Achter Teil des Sozialgesetzbuches ist, hat einen Paradigmenwechsel vorgenommen: von der Nachsorge zur Vorsorge, weg vom Eingriff, hin zum Hilfsangebot und das möglichst frühzeitig, bevor das sprichwörtliche Kind in den Brunnen gefallen ist.

Kinder- und Jugendhilfe im Wandel - Die wichtigsten Entwicklungen im A 51 seit Mitte der 90er Jahre finden Sie rechts im Anhang.

Kontakt

Amt für Kinder, Jugend und Familie
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-2478
Fax: +49 241 5198-80007

jugendamt@staedteregion-aachen.de