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Die Genehmigung muss bei der Unteren Wasserbehörde des Umweltamtes der StädteRegion beantragt werden. Mit der Antragstellung sind Unterlagen zu folgenden Punkten vorzulegen:
- die flüssigkeitsdichte Ausbildung des Waschplatzes,
- Berechnungen zum Abwasseranfall,
- die Vorreinigung des Abwassers in einer ausreichend dimensionierten Abwasserbehandlungsanlage (Leichtflüssigkeitsabscheider),
- den Nachweis zur Überhöhung oder alternativ den Einbau einer Warnanlage,
- die Nachweise zu den verwendeten Waschmittel und
- ein Wartungsvertrag oder alternativ der Nachweis über die Sachkunde zur Wartung der Abscheideranlage.
Die genauen Anforderungen an den Einbau und den Betrieb dieser Leichtflüssigkeitsabscheider sind in der DIN 1999-100 bzw. DIN EN 858 geregelt. Die sich daraus ergebenden Betreiberpflichten, können als pdf-Datei herunter geladen werden.
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Fax: +49 241 5198-87022
nadine.loecker@staedteregion-aachen.de
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Formulare / Infos
- Betrieb von Abscheideranlagen - Betreiberpflichten (PDF)